COMPUTERTOMOGRAPHIE
Wartezeit
Die durchschnittliche Wartezeit für eine CT-Untersuchung beträgt derzeit 1 - 5 Arbeitstage, die maximale Wartezeit beträgt 10 Arbeitstage.Notfälle werden jederzeit durchgeführt, hierfür benötigt es eine Anmeldung durch den Überweiser.
Die Computertomographie (CT) ist eine spezielle Röntgenmethode, bei der Querschnittbilder des Körpers mit sehr hoher Auflösung und Detailerkennbarkeit angefertigt werden.
Mit unserem modernen Gerät sind extrem kurze Untersuchungszeiten und somit neben den Standardprotokollen auch dynamische Untersuchungen sowie CT-Angiographien (Untersuchungen der Blutgefäße) möglich.
Für gewisse Fragestellungen ist die Injektion von Kontrastmittel notwendig.
Bei RisikopatientInnen werden unmittelbar vor der Untersuchung die Nierenfunktionswerte gemessen, um mögliche negative Kontrastmittelwirkungen zu vermeiden.
Einsatzgebiete
- Schädel/Gehirn
- Halsorgane
-
Lunge inkl. High-Resolution-CT,
Lungenemboliediagnostik -
Bauchorgane inkl. dynamische Untersuchungen
(z.B. Leberherddiagnostik) - CT-Angiographien, besonders Kopf-Hals-Gefäße
- Wirbelsäule
- Gelenke
- Frakturdiagnostik
- CT-Koloskopie (Merkblatt, Fachinformation PleinvueR und GastrografinR).
Bei chronischen Rückenschmerzen, die von der Wirbelsäule bzw. den Bandscheiben ausgehen, kann eine CT-gezielte Nervenwurzelinfiltration erfolgen.
Bei fehlenden Kontraindikationen (Blutverdünnung, Blutungsneigung, akute Infektion..) kann unter Sicht in der Computertomographie die bedrängte Nervenwurzel mit einem Betäubungsmittel und Kortison umspült werden.
Dabei soll eine Schmerzlinderung erzielt werden bzw. wird bei Schmerzlinderung die Ursache für den Schmerz gesichert (diagnostischer Aspekt).
Notwendig ist:
- eine Bildgebung der Wirbelsäule (CT oder MRT), nicht älter als 3 Monate
- eine entsprechende Überweisung
- ein persönliches Aufklärungsgespräch mindestens 24 Stunden vor dem Eingriff
- für die Infiltration wird ein Betrag von 204 € verrechnet, von dem ein Teilbetrag nach Einreichen von ihrer Krankenkasse refundiert wird.
Für PatientInnen der BVAEB und SVS unterliegen CT-Untersuchungen der Chefarztpflicht.
Für alle Versicherten der ÖGK ist keine chefärztliche Bewilligung notwendig!
Bitte vereinbaren Sie für Ihre CT-Untersuchung einen Termin.
Zu Untersuchungen des Bauchraumes kommen Sie bitte nüchtern, das Trinken von Tee oder Wasser sowie die Einnahme der täglichen Medikamente ist aber erlaubt.
Zu Untersuchungen des Bauchraumes kommen Sie bitte nüchtern, das Trinken von Tee oder Wasser sowie die Einnahme der täglichen Medikamente ist aber erlaubt.